(Montel) Der Deutsche Wetterdienst (DWD) will ab 2024 rund 90% der Schutzzonen um bestimmte Messstationen für den Windkraftausbau freigeben, teilte die Behörde am Freitag mit. Das entspricht einem Flächenpotenzial von etwa 16.000 Quadratkilometern.
„Bisher wurde der nationale Wetterdienst bei jeder Windkraftanlage im Umkreis von 15 km um ein Radar beteiligt“, schrieb der DWD.
Betroffen seien 18 vorhandene und vier geplante DWD-Messtandorte, in deren Umkreis durch die Änderung eine Fläche von rund 16.000 Quadratkilometern für den Windkraftausbau nutzbar würde.
Die Behörde setzt im Gegenzug auf die Kooperationsbereitschaft der Windkraftbranche, die anonymisierte Betriebs- und Wetterdaten schicken, womit die Wetterüberwachung und die Unwetterwarnung gestärkt werden könnte.
Bestehendes Konfliktpotenzial
Der DWD hielt trotz der Anpassung auch weiterhin Konflikte mit der Branche innerhalb des Radius von 5 km für möglich. Messstationen würden häufig in exponierten und abgelegenen Lagen gebaut, die auch für die Windkraft von Interesse seien.
„Wir sind bereit, über die Verlegung von Wetterradarstandorten zu sprechen. Aber erst, wenn grundsätzlich geklärt ist, welche Gebiete in Deutschland als Windkraftvorrangflächen ausgewiesen werden und wir damit Planungssicherheit haben“, sagte DWD-Präsident Gerhard Adrian.
„Eine Aussage über die möglichen Windenergiekapazitäten [durch die Änderung] ist nicht möglich“, sagte Dirk Sudhaus, stellvertretender Geschäftsführer und Forschungskoordinator bei der Fachagentur Windenergie an Land, zu Montel.
In vielen Fällen werde dadurch die Ausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung in dem Radius von 5-15 km um Wetterradaranlagen erstmals ermöglicht, so Sudhaus.
„Es ist sehr zu begrüßen, dass sich der DWD bewegt und Bereitschaft zeigt, über die in der Einigung der Bundesministerien angekündigten Maßnahmen hinaus Erleichterung für die Windenergie an Land zu ermöglichen“, sagte Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie (BWE). Sein Verband fordere schon seit langem den Verzicht auf eine Beteiligung des DWD in Genehmigungsverfahren im Bereich von 5 bis 15 km um Wetterradare.
Allerdings wäre eine Umsetzung noch in diesen Jahr wünschenswert, weil die Windenergie schnellstmöglich verfügbare Flächen brauche, so Axthelm
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Seit dem 1. Februar 2023 gilt das Windenergie-an-Land-Gesetz, durch das Bundesländer bis Ende 2032 zwischen 1,8 und 2,2% ihrer Landesflächen für den Bau von Windkraftanlagen ausweisen müssen.