(Montel) Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben als Teil einer EU-weiten Überprüfung der Strompreiszonen drei Teilungs-Alternativen für Deutschland zur genaueren Untersuchung vorgeschlagen.
Mit der Prüfung bezogen auf das Jahr 2025 will die EU sicherstellen, dass der Zuschnitt der Preiszonen den Stromfluss zwischen den Mitgliedsländern effizienter macht und Hemmnisse beim grenzüberschreitenden Handel reduziert werden.
Als Teil dieser Prüfung sollte als erste Alternative die Möglichkeit untersucht werden, die einheitliche deutsche Preiszone entlang der Grenzen von Bayern und Baden-Württemberg in eine nördliche und eine südliche Zone zu trennen, zeigte ein vom europäischen ÜNB-Verband Entso-E veröffentlichtes Dokument. Dies war bereits eine Erwägung, bevor man stattdessen die ehemals gemeinsame Preiszone mit Österreich aufgeteilt hatte.
„Da einige der wichtigen Netzprojekte, die der Diskrepanz zwischen Erzeugung und Verbrauch im Norden und Süden Rechnung tragen, erst noch realisiert werden müssen, bleibt die Motivation einer Analyse dieser Konfiguration unverändert“, schrieben die ÜNB.
Eine zweite Alternative wäre eine Teilung in Nordost und Südwest entlang der Grenzen zu Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen und aufbauend auf dieser eine dritte Variante, in der Schleswig-Holstein eine dritte separate Zone bilden würde.
Niederlande
Als Teil der Vorschläge zu alternativen in der Region Zentraleuropa brachte der ÜNB Tennet auch für die Niederlande eine Dreiteilung der aktuell einheitlichen Preiszone ins Spiel, um Engpässe beim Stromtransport von Nord nach Süd womöglich besser abzubilden.
Der österreichische ÜNB APG wollte eine Rückkehr zur gemeinsamen Preiszone mit Deutschland als Teil der Prüfung untersuchen lassen. Österreich hatte sich vehement gegen die Teilung gewehrt.
Allerdings konnten sich die ÜNB der Region nicht gemeinsam auf die zu untersuchenden Zuschnitte verständigen.
Damit liegt es nun an den nationalen Regulierungsbehörden (NRAs) – in Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur und in Österreich die E-Control – sich auf die Vorgaben zu einigen.
„Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Acer) anschließend über Antragsänderungen, einschließlich zusätzlicher oder geänderter alternativer Konfigurationen, entscheiden“, teilte die BNetzA gegenüber Montel mit.
Die Vorschläge von Acer müssten die ÜNB dann anwenden und in der folgenden Untersuchung die alternativen Gebotszonenkonfigurationen des genehmigten Antrags untersuchen, so die Behörde.
Letztendlich sollen die ÜNB bis 12 Monate nach der Festlegung der "Methoden und Annahmen" für die Untersuchung und basierend auf deren Ergebnisse einen gemeinsamen Vorschlag zur "Änderung oder Beibehalt der Preiszonen" vorlegen.
Mit der Untersuchung soll sichergestellt werden, dass ab 2025 das EU-Ziel, 70% der Interkonnektoren-Kapazität für den ungehinderten grenzübergreifenden Stromhandel zu öffnen, erfüllt wird.